RS OGH 2003/2/13 15Os130/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.2003
beobachten
merken

Norm

StGB §15 F
StGB §166 Abs1

Rechtssatz

Ist die Tat beim Versuch geblieben, hängt die Privilegierung davon ab, zu wessen Nachteil die Tat - objektiv betrachtet - bei plangemäßer Vollendung begangen worden wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117248

Dokumentnummer

JJR_20030213_OGH0002_0150OS00130_0200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten