Norm
AlVG §9 Abs1Rechtssatz
Da der Arbeitsuchende aufgrund der nunmehr geltenden Gesetzeslage (Beschäftigungssicherungsnovelle1993, § 9 Abs 1 AlVG) auch zur selbständigen Arbeitssuche verpflichtet ist, ist der Unfallversicherungsschutz auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitssuchende beweisen kann, dass sich der Unfall bei der (selbständigen) Arbeitssuche ereignete. Auch in diesen Fällen hat der Betreffende im Sinne des § 176 Abs 1 Z 8 ASVG "auf Veranlassung des Arbeitsmarktservice" eine Arbeitsstelle aufgesucht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117316Im RIS seit
20.03.2003Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015