Norm
ASGG §65 Abs1Rechtssatz
Bei Pflichtleistungen ohne individuellen Rechtsanspruch kann in Ansehung dieser Leistungen gegen eine Ermessensentscheidung des Versicherungsträgers beim Arbeits- und Sozialgericht Klage wegen gesetzwidriger Ermessensübung erhoben werden (Hier: Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation in der Krankenversicherung nach § 154a ASVG, bei welchen es sich um eine Pflichtaufgabe des Krankenversicherungsträgers handelt, die jedoch nicht als Pflichtleistung (mit individuellem Rechtsanspruch) sondern als freiwillige Leistung (ohne individuellen Rechtsanspruch) normiert ist.).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117386Im RIS seit
20.03.2003Zuletzt aktualisiert am
16.12.2021