Norm
StPO §276aRechtssatz
Als Hauptverhandlung gilt nur diejenige, die der Urteilsfällung unmittelbar vorangeht, mag auch an verschiedenen Tagen verhandelt worden sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117403Im RIS seit
21.03.2003Zuletzt aktualisiert am
24.11.2021