RS OGH 2003/2/25 5Ob299/02k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2003
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Norm

GBG §131
LiegTeilG §26

Rechtssatz

Wird mit dem Anmeldungsbogen der Vermessungsbehörde in Wahrheit eine auf eine Eigentümsübertragung hinauslaufende Änderung des Grundbuchs angestrebt, stehen der Veränderung des Grundbuchstandes Hindernisse im Sinn des § 26 LiegTeilG entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117697

Dokumentnummer

JJR_20030225_OGH0002_0050OB00299_02K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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