Norm
GBG §131Rechtssatz
Wird mit dem Anmeldungsbogen der Vermessungsbehörde in Wahrheit eine auf eine Eigentümsübertragung hinauslaufende Änderung des Grundbuchs angestrebt, stehen der Veränderung des Grundbuchstandes Hindernisse im Sinn des § 26 LiegTeilG entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117697Dokumentnummer
JJR_20030225_OGH0002_0050OB00299_02K0000_001