Norm
ABGB §149 Abs1Rechtssatz
Geschenke von besachwalterten Personen jedenfalls an in Not geratene Kinder können dem Wohl des Betroffenen als Geschenkgeber dienen und damit sachwalterschaftsgerichtlich genehmigt werden, soweit weder derzeit noch absehbar zukünftig der angemessene Unterhalt des Betroffenen gefährdet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117513Im RIS seit
28.03.2003Zuletzt aktualisiert am
28.05.2021