RS OGH 2003/3/10 16Ok20/02

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.2003
beobachten
merken

Norm

AktG §15
KartG 1988 §41 Abs3
ÖIAG-Gesetz 2000 §8
ÖIAG-Gesetz 2000 §11

Rechtssatz

Im Verhältnis zwischen ÖBB und ÖIAG bzw Postbus AG sprechen sowohl die inhaltlichen gesetzlichen Vorgaben als auch die organisatorischen Rahmenbedingungen gegen die Möglichkeit einer effektiven Abstimmung der Geschäftspolitik der betreffenden Unternehmen im Sinne eines Konzerns.

§ 1ÖIAG-Gesetz 2000 BGBl I 24/2000 hält als erste Aufgabe das Abgeben von Anteilen ("Privatisierungsmanagement") fest; zu diesem Zweck kann die ÖIAG bei den von ihr mehrheitlich gehaltenen Unternehmen Weisungen erteilen und Richtlinien erlassen. Im Übrigen gilt aber §11 Abs2 ÖIAG-Gesetz, nachdem die Bildung eines Konzernverhältnisses ausdrücklich ausgeschlossen wird; durch diese "spätere Sonderbestimmung" wird jedenfalls die Anwendung der allgemeinen Regelung des §41 Abs3 KartG iVm §15 AktG ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zusammenschluss Bahn/Postbus

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117540

Dokumentnummer

JJR_20030310_OGH0002_0160OK00020_0200000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten