RS OGH 2003/3/11 40R229/02a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.2003
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Norm

ZPO §50
ZPO §521a Abs1 Z4

Rechtssatz

Ein fiktiver alleiniger Kostenrekurs ist, wenn tatsächlich eine erfolglose Berufung in der Hauptsache erhoben wird, zumindest dann, wenn die Berufung im Kostenpunkt nicht zur Gänze erfolgreich ist, nicht mehr zu honorieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2003:RWZ0000073

Dokumentnummer

JJR_20030311_LG00003_04000R00229_02A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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