Norm
WEG 1975 §3 Abs2Rechtssatz
Unter den Verstoß gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung fallen nicht nur das Übergehen wohnungseigentumstauglicher Objekte oder umgekehrt, etwa die Zuweisung eines Nutzwertes für allgemeine Teile der Liegenschaft oder die Schaffung eines neuen Wohnungseigentumsobjekts "ohne Nutzwert", sondern auch die mit keiner baulichen Veränderung einhergehenden Umwidmungen allgemeiner Teile der Liegenschaft in Objekte, an denen Wohnungseigentum oder zumindest Zubehörwohnungseigentum bestehen soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117710Im RIS seit
10.04.2003Zuletzt aktualisiert am
06.06.2019