Norm
EO §54Rechtssatz
Wird nur ein Teil eines rückständigen Unterhaltes betrieben, ist der Zeitraum anzugeben, in dem dieser entstanden ist. Betreiben mehrere Unterhaltsgläubiger, ist anzugeben, welcher Teil der insgesamt betriebenen Forderung auf welchen Betreibenden entfällt. Derartige Antragsmängel sind verbesserungsbedürftig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00239:2003:RWN0000012Dokumentnummer
JJR_20030313_LG00239_01800R00030_03W0000_001