Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Die Verjährung des Anspruchs auf Ersatz eines vom Kläger investierten Rettungsaufwands kann nicht schon in Gang gesetzt werden, ehe noch der Erfolg oder Misserfolg einer zweckmäßig ergriffenen Rettungsmaßname feststeht (hier: Beschwerde eines Fremden an den Verfassungsgerichtshof im Verfahren auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117586Im RIS seit
24.04.2003Zuletzt aktualisiert am
21.05.2015