Norm
ABGB §94 Abs2Rechtssatz
Sowohl nach § 94 Abs 2 ABGB wie auch nach § 68a Abs 3 EheG soll der Zuspruch von Unterhalt verhindert werden, wenn der Berechtigte eklatant gegen eheliche Gebote verstößt, und ein solcher Verstoß nach dem objektiven Gerechtigkeitsempfinden aller vernünftig denkenden Menschen mit dem Zuspruch von Unterhalt unvereinbar ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
UnterhaltsverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117457Im RIS seit
24.04.2003Zuletzt aktualisiert am
16.11.2020