Norm
StPO §321Rechtssatz
Deliktsmerkmale von Tatbeständen, derentwegen keine Frage an die Geschworenen gestellt wurde, sind nicht Gegenstand der Rechtsbelehrung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117449Im RIS seit
26.04.2003Zuletzt aktualisiert am
16.08.2021