Norm
StPO §258 Abs1Rechtssatz
Die - auf Stellung einer Eventualfrage in Richtung §§ 15, 76 StGB zielende - Fragenrüge bezieht sich mit ihrer Berufung auf den Inhalt der Anklageschrift und einen Antrag des Verteidigers nicht auf in der Hauptverhandlung vorgebrachte Tatsachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117448Im RIS seit
26.04.2003Zuletzt aktualisiert am
15.03.2021