RS OGH 2003/4/8 5Ob296/02v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.2003
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Norm

MRG §16 Abs2

Rechtssatz

Für die Trennung von Bad und WC beziehungsweise die Entlüftung dieser Räume ins Freie gebührt kein Zuschlag zum Richtwert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117882

Im RIS seit

08.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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