Norm
MRG §16 Abs2Rechtssatz
Fischgrät-Parkettböden in Altbauwohnungen der Ausstattungskategorie A sind keineswegs ungewöhnlich, weshalb es einer besonderen Begründung bedarf (etwa des Hinweises auf eine besondere Qualität oder Ausführung), um eine zuschlagsrelevante Sonderausstattung anzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117883Dokumentnummer
JJR_20030408_OGH0002_0050OB00296_02V0000_008