RS OGH 2003/4/8 5Ob296/02v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.2003
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Norm

MRG §16 Abs2

Rechtssatz

Fischgrät-Parkettböden in Altbauwohnungen der Ausstattungskategorie A sind keineswegs ungewöhnlich, weshalb es einer besonderen Begründung bedarf (etwa des Hinweises auf eine besondere Qualität oder Ausführung), um eine zuschlagsrelevante Sonderausstattung anzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117883

Dokumentnummer

JJR_20030408_OGH0002_0050OB00296_02V0000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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