Norm
MRG §25Rechtssatz
Ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände steht dem Vermieter nur dann zu, wenn es gesondert vereinbart wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117878Im RIS seit
08.05.2003Zuletzt aktualisiert am
24.05.2016