Norm
ZPO §182Rechtssatz
Für die Rechtzeitigkeit einer Besitzstörungsklage ist der Kläger aufgrund seiner größeren "Nähe zum Beweis" beweispflichtig. Da die entscheidende Tatsache des Zeitpunktes der Kenntnis von der Störung in seiner Sphäre liegt und er den Beweis wesentlich leichter erbringen kann, trifft ihn diesbezüglich die Beweislast.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Besitzstörungsklage; Rechtzeitigkeit; Beweislast;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2003:RES0000004Dokumentnummer
JJR_20030424_LG00309_01300R00050_03F0000_001