RS OGH 2003/4/28 7Ob82/03i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2003
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Norm

AWB 1/97 Art6 Abs2

Rechtssatz

Unter "nicht benützte und nicht beaufsichtigte Baulichkeiten" in Art 6 Abs 2 AWB ist nicht bloß das (Gesamt-)Gebäude (also Haus), sondern auch die einzelnen darin befindlichen Wohnungen zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117592

Dokumentnummer

JJR_20030428_OGH0002_0070OB00082_03I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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