Norm
AWB 1/97 Art6 Abs2Rechtssatz
Unter "nicht benützte und nicht beaufsichtigte Baulichkeiten" in Art 6 Abs 2 AWB ist nicht bloß das (Gesamt-)Gebäude (also Haus), sondern auch die einzelnen darin befindlichen Wohnungen zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117592Dokumentnummer
JJR_20030428_OGH0002_0070OB00082_03I0000_001