RS OGH 2003/4/29 4Ob63/03y, 7Ob257/10k, 5Ob84/11f, 2Ob189/14d

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Veröffentlicht am 29.04.2003
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Norm

Haager Minderjährigenschutzabk Art3

Rechtssatz

Steht den Eltern eines Kindes deutscher Staatsangehörigkeit die gemeinsame Obsorge aufgrund der von ihnen gemäß §1626a BGB abgegebenen Sorgeerklärungen zu, dann besteht ein Gewaltverhältnis kraft Gesetzes, das nach Art3 MSA anzuerkennen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117610

Im RIS seit

29.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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