Norm
Haager Minderjährigenschutzabk Art3Rechtssatz
Steht den Eltern eines Kindes deutscher Staatsangehörigkeit die gemeinsame Obsorge aufgrund der von ihnen gemäß §1626a BGB abgegebenen Sorgeerklärungen zu, dann besteht ein Gewaltverhältnis kraft Gesetzes, das nach Art3 MSA anzuerkennen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117610Im RIS seit
29.05.2003Zuletzt aktualisiert am
22.04.2015