RS OGH 2003/4/29 5Ob9/03i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2003
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Norm

MRG §26

Rechtssatz

§ 26 MRG ist auf alle Vertragskonstruktionen anzuwenden, durch die eine Person in den Genuss einer Untermiete eines Bestandobjektes, die darauf gemachten Verbesserungen und die darin enthaltenen Einrichtungsgegenstände gelangt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117896

Dokumentnummer

JJR_20030429_OGH0002_0050OB00009_03I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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