RS OGH 2003/5/13 5Ob101/03v

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Veröffentlicht am 13.05.2003
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Norm

MRG §16 Abs8
MRG §16 Abs9

Rechtssatz

§ 16 Abs 8 MRG ist auf die Fälle isolierter Überprüfung der Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung auf ihre Angemessenheit analog anzuwenden. Für den Beginn der Fristberechnung ist nicht der Mietvertragsabschluss maßgeblich, sondern der Zeitpunkt, zu dem das Erhöhungsbegehren wirksam werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117893

Dokumentnummer

JJR_20030513_OGH0002_0050OB00101_03V0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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