RS OGH 2003/5/13 5Ob88/03g

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Veröffentlicht am 13.05.2003
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Norm

WGG 1979 idF vor der WRN 2002 §15c Abs2

Rechtssatz

Die Bauvereinigung ist selbst nach Vorliegen des Ergebnisses der (von ihr beantragten) gerichtlichen Preisfestsetzung nicht verpflichtet, dem Mieter Wohnungseigentum an seiner Wohnung einzuräumen. Ein derartiger Anspruch des Mieters würde sich erst aus dem endgültigen Anbot der Bauvereinigung ergeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117859

Dokumentnummer

JJR_20030513_OGH0002_0050OB00088_03G0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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