Norm
WGG 1979 idF vor der WRN 2002 §15c Abs2Rechtssatz
Die Bauvereinigung ist selbst nach Vorliegen des Ergebnisses der (von ihr beantragten) gerichtlichen Preisfestsetzung nicht verpflichtet, dem Mieter Wohnungseigentum an seiner Wohnung einzuräumen. Ein derartiger Anspruch des Mieters würde sich erst aus dem endgültigen Anbot der Bauvereinigung ergeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117859Dokumentnummer
JJR_20030513_OGH0002_0050OB00088_03G0000_002