Norm
MRG §16 Abs9Rechtssatz
Es besteht die Möglichkeit, eine Wertsicherungsvereinbarung nach § 16 Abs 9 erster Fall MRG selbständig zu überprüfen, und zwar unabhängig davon, ob die Dreijahresfrist für die Überprüfung des Hauptmietzinses bereits abgelaufen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117892Im RIS seit
12.06.2003Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015