Norm
StPO §33Rechtssatz
Gesetzwidrigkeit drückt eine Relation aus und bedeutet verfehlte Rechtsanwendung auf einen Lebenssachverhalt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117731Im RIS seit
13.06.2003Zuletzt aktualisiert am
30.08.2021