RS OGH 2003/5/21 1R171/99k

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Veröffentlicht am 21.05.2003
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Norm

ÖHVB §5
ABGB §1107

Rechtssatz

§ 5 Abs 6 ÖHVB ist dahingehend zu interpretieren, dass § 1107 ABGB eine sich auf den Beherbergungsvertrag beziehende Präzisierung erfährt, indem dem Beherberger allgemein und daher auch für den Fall des § 5 Abs 2 ÖHVB geltend, die Obliegenheit überbunden wird, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00609:2003:RLE0000002

Dokumentnummer

JJR_20030521_LG00609_00100R00171_99K0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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