RS OGH 2003/5/22 8ObA161/02p

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Veröffentlicht am 22.05.2003
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Norm

AktG §159 Abs2 Z3

Rechtssatz

Eine Bindung von Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers gegeben werden, an eine 5-jährige Wartezeit ist auch dann zulässig, wenn eine während dieser Zeit vom Arbeitgeber aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers ausgesprochene Kündigung nach der Vereinbarung den Anspruchsverlust bewirkt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117642

Dokumentnummer

JJR_20030522_OGH0002_008OBA00161_02P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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