Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Die von der Judikatur entwickelten Grundsätze für die Formulierung eines Unterlassungsbegehrens zur Abwehr von (ortsunüblichen) Lärmeinwirkungen sind auch bei Lichtimmissionen heranzuziehen.
Es ist nicht stets erforderlich, einen bestimmten Wert in einer physikalischen Messeinheit anzugeben, den die Immissionen nicht übersteigen dürfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117853Im RIS seit
26.06.2003Zuletzt aktualisiert am
18.09.2013