RS OGH 2003/5/27 10ObS46/03t

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Veröffentlicht am 27.05.2003
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Norm

ASVG §292 Abs8
BSVG §140 Abs7

Rechtssatz

Einheitswerte für Teilverpachtungen, die vor dem zehnjährigen Zeitraum vor dem Stichtag begonnen haben, sind auch in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen. Wurde nicht der gesamte land-(forst-)wirtschaftliche Betrieb aufgegeben, sind die über den Stichtag hinaus weiterbewirtschafteten Eigengründe bei der Durchschnittsberechnung zwar außer Betracht zu lassen, es ist aber das Einkommen für die weiterbewirtschafteten Flächen gemäß §292 Abs5 ASVG zu errechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117911

Dokumentnummer

JJR_20030527_OGH0002_010OBS00046_03T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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