RS OGH 2003/5/27 10ObS80/03t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.2003
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Norm

EinstV §2 Abs2
WPGG §4 Abs3

Rechtssatz

Bei Kindern ist ein Hilfsbedarf für die Herbeischaffung von Nahrungsmitteln -wozu die Besorgung von Diätnahrungsmitteln gehört -, mangels eines über das für gleichaltrige Erforderliche hinausgehenden Ausmaßes an Hilfe grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117778

Dokumentnummer

JJR_20030527_OGH0002_010OBS00080_03T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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