Norm
Klausel 400bRechtssatz
Die 40 %-Klausel (Klausel 400b Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung von Landwirtschaften) enthält einen sekundären Risikoausschluss, für dessen Vorliegen den Versicherer die Behauptungslast und Beweislast trifft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ProzentEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117833Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009