RS OGH 2003/6/2 5Ob115/03b, 10Ob52/14s

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Veröffentlicht am 02.06.2003
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Norm

MRG §1 Abs4 Z1

Rechtssatz

Abweichend von 6 Ob 565/95 ua ist der erkennende Senat seit der Entscheidung 5Ob142/99i der Ansicht, dass der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG greift, wenn sich das Mietobjekt in einem Superädifikat befindet, das vom Mieter des Grundstücks auf Grund einer nach dem 30. 6. 1953 erteilten Baubewilligung ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118190

Im RIS seit

02.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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