RS OGH 2003/6/2 5Ob263/02s, 7Ob42/07p, 9Ob55/07i, 7Ob189/17w, 5Ob79/19g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.2003
beobachten
merken

Norm

MRG §25

Rechtssatz

Die Berechnung des angemessenen Entgelts nach § 25 MRG hat nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen restlichen Nutzungsdauer zuzüglich eines angemessenen Gewinns zu erfolgen. Der so errechnete Betrag kann monatlich während der gesamten Vertragsdauer und nicht nur während des Zeitraums der Restnutzungsdauer verlangt werden (so bereits MietSlg 44.396).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117864

Im RIS seit

02.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten