Norm
ABGB §140 BeRechtssatz
Sonderbedarf ist jener Bedarf, der sich aus der Berücksichtigung der beim Regelbedarf bewusst außer Acht gelassenen Umstände des Einzelfalles ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117791Im RIS seit
12.07.2003Zuletzt aktualisiert am
20.07.2020