Norm
ASVG §255 Abs4 ARechtssatz
Die geforderte 10-jährige Tätigkeit (120 Kalendermonate) muss zwar nicht - ohne Unterbrechungen - in aufeinanderfolgenden Kalendermonaten ausgeübt werden, doch können Zeiten der Arbeitslosigkeit während der Wintermonate (Saisonarbeiter in einer landwirtschaftlichen Gärtnerei) unabhängig davon, ob das Dienstverhältnis während der Wintermonate aufgelöst war oder geruht hat, nicht als Zeiten der Ausübung der unselbständigen Erwerbstätigkeit gewertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117787Im RIS seit
17.07.2003Zuletzt aktualisiert am
13.04.2018