Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Im Fall von Rechtsverletzungen im Laufe eines Verfahrens erfordert ein Schuldspruch wegen des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt die (formell fehlerfrei begründeten) Feststellungen, dass der Beamte wider besseres Wissen gegen eine bestimmte Verfahrensvorschrift verstoßen und er es darüber hinaus ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, das Verfahren werde infolge der Gesetzesverletzung mit einer unrichtigen Entscheidung enden. Solche Konstatierungen müssen in jedem einzelnen Fall eingehend begründet werden, zumal das Motiv der Arbeitsersparnis bzw Arbeitserleichterung typischerweise bloß Fahrlässigkeit, nicht aber einen Schädigungsvorsatz indiziert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117788Im RIS seit
24.07.2003Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018