Norm
SMG §28 Abs1 ARechtssatz
Ein mit Verteilungsvorsatz verbundener (Inlandsbesitz)Besitz einer großen Menge Suchtgift nach § 28 Abs 1 zweiter Fall SMG kann mit der vom Täter zuvor bewirkten Ausfuhr und Einfuhr einer (insoweit) identen Suchtgiftmenge nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall SMG real konkurrieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117789Im RIS seit
24.07.2003Zuletzt aktualisiert am
07.03.2019