RS OGH 2003/6/25 3Ob141/03m, 4Ob71/20z

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Veröffentlicht am 25.06.2003
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Norm

ABGB §879 Abs1 BIId

Rechtssatz

Bei einem zwischen Unternehmern abgeschlossenen Vertrag kommt eine analoge Anwendung des § 6 Abs 1 Z 8 KSchG auf ein in AGB oder Vertragsformblättern enthaltenes umfassendes (auch rechtlich konnexe Gegenforderungen erfassendes) Aufrechnungsverbot nicht in Betracht, solange der Unternehmer, der diese verwendet, keine marktbeherrschende Sellung einnimmt und der schwächere Vertragsteil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117944

Im RIS seit

25.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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