Norm
StGB §43a Abs2Rechtssatz
Wurde im angefochtenen Urteil eine teilbedingte Strafe nach § 43a Abs 2 StGB verhängt, obwohl auf keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten zu erkennen gewesen wäre, liegt kein Anlass für eine Maßnahme nach § 292 letzter Satz StPO vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117846Im RIS seit
26.07.2003Zuletzt aktualisiert am
12.10.2021