RS OGH 2003/6/26 15Os86/03, 11Os92/05x, 14Os173/07h, 15Os50/09f, 15Os131/12x, 15Os147/15d, 12Os52/21

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Veröffentlicht am 26.06.2003
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Norm

StGB §43a Abs2
StPO §33 Abs2
StPO §292

Rechtssatz

Wurde im angefochtenen Urteil eine teilbedingte Strafe nach § 43a Abs 2 StGB verhängt, obwohl auf keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten zu erkennen gewesen wäre, liegt kein Anlass für eine Maßnahme nach § 292 letzter Satz StPO vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117846

Im RIS seit

26.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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