RS OGH 2003/7/1 1Ob148/03a, 1Ob261/03v, 7Ob25/05k, 1Ob159/16p

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Veröffentlicht am 01.07.2003
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Norm

KSchG §5j

Rechtssatz

Die nachträgliche Aufklärung des Verbrauchers durch fachkundige Dritte über den wahren Erklärungswert einer "Gewinnzusage", die hinter deren Verständnis vor dem Horizont der Maßfigur eines verständigen Verbrauchers zurückbleibt, kann einen nach § 5j KSchG schon entstandenen Erfüllungsanspruch nicht mehr beseitigen. Es ist auch keine Anspruchsvoraussetzung, dass der Verbraucher die wahre Absicht des Unternehmers im Zeitpunkt "seiner auf Auszahlung des Gewinnes gerichteten Willenserklärung" noch immer nicht "durchschaut hat".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117852

Im RIS seit

31.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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