Norm
ABGB §94Rechtssatz
Der Unterhaltspflichtige kann als Eigentümer einer Liegenschaft, wenn er zur Deckung des angemessenen Unterhalts aus seinem Einkommen in der Lage ist, zur Vermietung oder Verpachtung seines Liegenschaftsbesitzes nicht verhalten werden: Eine derartige "Anspannung" ist von Gesetzes wegen nicht geboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117851Im RIS seit
31.07.2003Zuletzt aktualisiert am
27.02.2018