Norm
ZPO §464 Abs3 IIRechtssatz
Wird der während offener Revisionsfrist eingebrachte Verfahrenshilfeantrag abgewiesen, so wird die wegen der bereits erfolgten Zustellung einer Ausfertigung des Berufungsurteils an den letzten Prozessbevollmächtigten des Verfahrenshilfewerbers ausgelöste Revisionsfrist gemäß § 505 Abs 2 in Verbindung mit § 464 Abs 3 zweiter Satz ZPO mit Eintritt der Rechtskraft des Abweisungsbeschlusses neuerlich in Gang gesetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117836Im RIS seit
31.07.2003Zuletzt aktualisiert am
18.04.2012