Norm
KSchG §5jRechtssatz
Um sich der Haftung nach dieser Gesetzesstelle zu entziehen, hat der beklagte Unternehmer zu behaupten und zu beweisen, dass sich seine, die Gewinnzusage enthaltende Zusendung an einen Unternehmer in dieser Eigenschaft richtete.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117776Dokumentnummer
JJR_20030701_OGH0002_0010OB00118_03I0000_002