Norm
ABGB §364aRechtssatz
§ 364a ABGB ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlage keine behördlich genehmigte Anlage im Sinne des § 364a ABGB ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117838Im RIS seit
07.08.2003Zuletzt aktualisiert am
30.04.2014