Norm
VersVG §75Rechtssatz
Im Innenverhältnis ist der Versicherungsnehmer bei der Fremdversicherung aufgrund des gesetzlichen Treuhandverhältnisses auch zur Herausgabe kulanzweise erlangter Versicherungsleistungen an den Versicherten verpflichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117935Im RIS seit
04.09.2003Zuletzt aktualisiert am
29.11.2021