RS OGH 2003/8/5 7Ob147/03y, 9ObA104/05t, 7Ob111/21f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.2003
beobachten
merken

Norm

VersVG §75
VersVG §76 Abs1

Rechtssatz

Im Innenverhältnis ist der Versicherungsnehmer bei der Fremdversicherung aufgrund des gesetzlichen Treuhandverhältnisses auch zur Herausgabe kulanzweise erlangter Versicherungsleistungen an den Versicherten verpflichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117935

Im RIS seit

04.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten