RS OGH 2003/8/19 4Ob139/03z, 1Ob134/06x, 7Ob106/07z, 6Ob232/09z, 1Ob227/11f, 4Ob91/12d, 4Ob173/15t,

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Veröffentlicht am 19.08.2003
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Norm

ABGB §1295 Abs2 III

Rechtssatz

Begründet der Ablauf eines Geschehens die Vermutung der Schädigungsabsicht, ist es Sache des Beklagten, einen gerechtfertigten Beweggrund für sein Verhalten zu behaupten und zu beweisen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Schikane Rechtsmissbrauch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117937

Im RIS seit

18.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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