Norm
ABGB §1295 Abs2 IIIRechtssatz
Begründet der Ablauf eines Geschehens die Vermutung der Schädigungsabsicht, ist es Sache des Beklagten, einen gerechtfertigten Beweggrund für sein Verhalten zu behaupten und zu beweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Schikane RechtsmissbrauchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117937Im RIS seit
18.09.2003Zuletzt aktualisiert am
26.11.2019