Norm
AnfO §2Rechtssatz
In die materiellrechtliche Überprüfung im Anfechtungsprozess sind nicht nur die exekutionsrechtlichen Entscheidungen, aus denen die eingeklagte Forderung abgeleitet wird, sondern ist auch das diesen zugrundeliegende Urteil miteinzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117970Dokumentnummer
JJR_20030902_OGH0002_0010OB00162_03K0000_001