Norm
ABGB §1438 ERechtssatz
Die Wirkungen der Aufrechnung und deren Zulässigkeit einschließlich etwaiger Aufrechnungshindernisse sind nach dem durch inländisches Kollisionsrecht berufenen nationalen Recht zu beurteilen. Maßgebend ist regelmäßig jene Rechtsordnung, die für die Hauptforderung gilt, gegen die aufgerechnet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117988Dokumentnummer
JJR_20030902_OGH0002_0010OB00038_03Z0000_004