RS OGH 2003/9/10 7Ob191/03v, 7Ob137/18z

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Veröffentlicht am 10.09.2003
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Norm

VersVG §12 Abs1

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 12 Abs 1 VersVG gilt nur für Ansprüche "aus dem Versicherungsvertrag", und ist somit nicht auf die geltend gemachten Bereicherungsansprüche des Versicherten anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118104

Im RIS seit

10.10.2003

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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