Norm
ABGB §1327Rechtssatz
Im Falle der bloßen Gefährdungshaftung nach § 12 Abs 2 EKHG und § 3 RHPflG ist der Ersatzanspruch nach dem gesetzlichen Unterhaltsanspruch zu beurteilen. Es kommt nicht darauf an, ob der tatsächlich geleistete Unterhalt höher war als der gesetzliche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118092Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010